Ausgleich bei Neubauten

Neubauten mit mehr als 1000 qm Grundfläche, verflichten sich einen Ausgleich für die Umwelt zu schaffen. Das heißt es muss ein Stück bepflanztes gleichwertiges Grundstück gekauft werden. Beispiel: Die Grundfläche eines Neubaus beträgt 1000 qm, so muss das Ausgleichsgrundstück mindestens 500 qm betragen. Auf den Ausgleichsflächen dürfen für mindestens 20 Jahre keine wirtschaftlichen Erzeugnisse angebaut werden. Die Flächen müssen mit regionalen Pflanzen bepflanzt werden.

Somit werden der Umwelt Flächen zurück gegeben, welche für das ökologische Gleichgewicht sorgen. Tiere, Insekten und Pflanzen haben vermehrt Möglichkeiten, sich anzusiedeln. Nach den 20 Jahren kann der Verkauf dieser Flächen stattfinden. Bei gleicher Nutzung kann zusätzlich vom Staat eine Pauschale in Höhe von 10% des ursprünglichen Kaufpreises erlassen werden. Dieses kann der Verkäufer beim jeweiligen Bundesland einfordern.

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