„Autofahrer sollen ohne Prüfung Motorräder fahren dürfen“, Spiegel Online

Also es gibt Artikel die blättert man als Leserin und oder Leser einfach um. Unnützes Wissen auf vielen bunten Seiten. Dann wieder rum gibt es Beiträge, da bleibt einem der Atem weg. So ging es uns bei diesem Beitrag. Nach diesem sollen Autofahrern gestattet werden, die Klasse A1 direkt mit dem Erhalt des Führerscheins Klasse B zu erhalten. Am Anfang waren wir geschockt und auch Wut war einer der Gefühle, die sich breit gemacht haben. Nach einiger Bedenkzeit ist aber eine Neuregelung der aktuellen Führerscheinklassen nach unserer Meinung ein guter Weg, um das eigentliche oder das bessere Ziel zu erreichen. Nicht nur die Attraktivität der Klassen für zweirädrige Fahrzeuge zu erhöhen, sondern eventuell den städtischen Verkehrsaufkommen positiv entgegen zu wirken. Verbindet man den Führerschein Klasse A1 mit elektronisch betrieben Rollern und Motorrädern, welche vom Eigengewicht leicht und effizient sind, ist ein guter Schritt, dem städtischen Verkehrsaufkommen auf mobile und effiziente Art neu zu gestalten. Um ein besseren Verkehrsfluss zu gewährleisten und Rollern, welche aktuell bis zu 45 km/h fahren dürfen, gestattet werden dürften ab sofort bis zu 55 km/h max. Geschwindigkeit zu fahren, würde man die Attraktivität von Rollern im innerstädtischen Raum um ein vielfaches steigern. Verkehrsteilnehmer/innen mit Rollern haben so eine Möglichkeit, im städtischen Fließverkehr mit zu halten und nicht mehr als Verkehrshindernis angesehen zu werden. Und eine komplette Umstrukturierung wär gar nicht nötig, da man lediglich die Geschwindigkeit um 10 km/h verändert. So kann zum Beispiel für Familien der Roller das zweit Auto ersetzen.

Folglich stoßen wir neue Überlegungen an, da wir nicht der gleichen Meinung sind wie unser Bundesverkehrsministerium Andreas Scheuer von der Partei CSU.

Wie ist Ihre Meinung zu der Thematik?

Dieser Blogbeitrag wurde von Christoph Banke geschrieben.

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„Containern“ bleibt verboten

Die Zukunft Deutschland bleibt unökologisch. Eigentum bleibt beim Inhaber erhalten, vielleicht sollten wir hier anders herum denken. Wir lassen das Containern einfach verboten. Dafür richten wir aber bei allen Supermärkten eine Richtlinie ein, die es verbietet noch verzehrfähige Lebensmittel in den Müll zu werfen. Stattdessen werden diese für die Menschen kostenfrei auf einem handelsüblichen Anlieferungswagen gepackt und kann ganz einfach von den Menschen weg genommen werden. So müssen die Menschen, die der Lebensmittelverschwendung entgegen treten oder die davon leben gar nicht mehr in die Container nach diesen Lebensmitteln suchen. Grundsätzlich betrifft das Containern hauptsächlich die Rubrik Essen/Food. Non-Foot Produkte stehen hier meistens gar nicht im Vordergrund.

Sollten wir nicht die Lebensmittel die wir selbst und oder die für uns hergestellt werden nutzen und komplett verbrauchen? Kleine Änderungen in der Gesetzeslage kann positive und direkte Einwirkungen haben. Leider muss es zu diesen aber erst einmal kommen. Menschen müssen ihren Ärger Luft machen und auf die Straße gehen.

So manch ein Politiker hat sicherlich seit seiner Amtszeit keinen Kochlöffel mehr geschwungen. Oder sein Essen selbst eingekauft. Oder mal sich mit der aktuellen Lebensmittelkrise auseinander gesetzt.

Wir sagen dazu nur Prost und Mahlzeit. Lassen Sie sich ihr nächsten Restaurantbesuch schmecken.

Wie ist Ihre Meinung zu der Thematik?

Dieser Blogbeitrag wurde von Christoph Banke geschrieben.

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